Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Unsere Dienstleistungen im Überblick

Unsere Arbeit beginnt dann und dort, wann und wo Sie es von uns erwarten und wünschen. Bei Ihnen zu Hause, um Ihnen eine Stütze bei den morgentlichen Herausforderungen zu sein; an der Wohnungstür, um Ihren Schützling zur Schule oder in den Kindergarten zu begleiten; oder vor dem Bildungsobjekt um gemeinsam in der Einrichtung in den Tag zu starten.

Kitabegleitung
Schulbegleitung
Arbeitsassistenz & Häusliche Betreuung

Wir setzen es uns als oberstes Ziel, die Selbstständigkeit des Kindes zu stärken und gleichzeitig die soziale Integration in den Klassen- oder Gruppenverband zu unterstützen. Darüber hinaus werden wir gemeinsam mit allen beteiligten Seiten (Eltern, zuständiges Amt, Kita/Schule/Hort) die individuellen Ziele in einem regelmäßig stattfindendem Hilfeplangespräch festlegen.
Unser Personal

Unser Personal sind Assistenzkräfte mit sehr guten Kenntnissen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie Studenten und/oder Auszubildende in pädagogischen Bereichen. Zur Kontinuität steht idealer Weise der Begleiter für den gesamten Bewilligungszeitraum zur Verfügung.

Wir als Träger stellen sicher, dass wir nur persönlich geeignetes Personal im Sinne des SGB IX, §124 beschäftigen. Zudem wird sichergestellt, dass wir nur Mitarbeiter - die im Kontakt mit Leistungsberechtigten stehen - beschäftigen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 201a Absatz 3, §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.

Unser gesamtes Personal - unabhängig ihrer bisherigen Ausbildung - wurde bzw. wird mindestens im pädagogischen Grundkurs zum Schulbegleiter / Integrationsassistenten geschult und ausgebildet. Somit ist jeder in unserem Team multifunktional einsetzbar.

Als Ansprechpartner für Eltern, Einrichtungen und Ämter setzen wir sogenannte Koordinatoren ein. Sie sind einem bestimmten Zuständigkeitsgebiet und -bereich zugeteilt und verantwortlich. Somit sind sie auch die ersten Ansprechpartner für unsere Einzelfallhelfer*innen bei Fragen und Problemen. Zu den weiteren Aufgaben der Koordinatoren zählt eine regelmäßige Hospitation der Einzelfallhelfer und eine hohe Qualität der Arbeit am Kind zu gewährleisten und ggf. Hilfestellung zu geben. Weiterhin stehen sie im regelmäßigen Austausch mit den Eltern, Erziehern, Lehern, Kita-, Hort- und Schulleitungen sowie mit den Sozial- und Jugendämtern. Sie vertreten das Unternehmen u.a. auch bei den regelmäßig stattfindenen Hilfeplangesprächen oder bei Helferkonferenzen.

Kostenübernahme

In Brandenburg wird bei dem jeweiligen Landkreis ein Antrag bei dem Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gestellt (Sozialamt). Je nach Behinderung läuft der Antrag über § 53 i.V.m. § 54 SGB XII oder § 35a SGB VIII i.V.m. § 54 SGB XII.

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