Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Häusliche und stundenweise Kinderbetreuung – flexibel, entlastend und zuverlässig

Als anerkannter Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsleistungen bietet REKIDS individuelle und alltagsnahe Unterstützung für Familien, die auf eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind – zeitlich flexibel, stundenweise oder im eigenen Zuhause.Unser Angebot richtet sich besonders an Familien mit:

  • erhöhtem Betreuungsbedarf,
  • Unterstützungsbedarf im Alltag,
  • einem Kind mit Behinderung oder besonderen Anforderungen,
  • oder wenn Eltern krankheits- oder termingebunden entlastet werden müssen.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Stundenweise Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld
  • Begleitung bei Terminen oder Freizeitaktivitäten
  • Individuelle Förderung und Spielangebote
  • Entlastung pflegender oder alleinerziehender Eltern

Flexible Einsätze an Nachmittagen, Wochenenden oder in Randzeiten.



✅ Niedrigschwellig & unbürokratisch

Die Leistungen sind niedrigschwellig organisiert, das heißt: ohne komplizierte Hürden oder lange Wartezeiten. Die Betreuung kann privat bezahlt oder über bestimmte Pflege- und Unterstützungsleistungen finanziert werden, z. B. über die Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen (§45b SGB XI). Unsere geschulten Betreuungskräfte arbeiten einfühlsam, zuverlässig und kindgerecht – mit dem Ziel, Eltern spürbar zu entlasten und Kindern ein vertrautes Umfeld zu bieten.

✅ Wem steht die Leistung zu und wie wird sie abgerechnet?

Unsere häusliche und stundenweise Kinderbetreuung als niedrigschwellige Dienstleistung kann von vielen Familien in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn:

  • ein Kind mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf in der Familie lebt,
  • Elternteile erkrankt oder pflegebedürftig sind,
  • alleinerziehende oder berufstätige Eltern eine flexible Entlastung benötigen,
  • oder wenn vorübergehend keine reguläre Betreuung möglich ist (z. B. bei Schulausfall, KITA-Schließung, Notfällen).

✅ Wer hat Anspruch?

Diese Form der Betreuung ist insbesondere möglich für:

  • Familien mit einem Pflegegrad bei einem Familienmitglied (z. B. Kind oder Elternteil),
  • Familien mit einem anerkannten Entlastungsbedarf nach § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag),
  • Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld, die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch nehmen möchten,
  • und alle, die eine privat finanzierte stundenweise Betreuung wünschen.

✅ Wie wird abgerechnet?
Je nach Situation kann die Betreuung auf verschiedene Arten finanziert oder abgerechnet werden:

Über die Pflegekasse:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): monatlich 125 € (bei Pflegegrad 1 oder höher)
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): bis zu 1.612 € pro Jahr
  • Über öffentliche Kostenträger: z. B. im Rahmen von Hilfen zur Erziehung oder bei besonderem Förderbedarf
  • Privat: flexible und direkte Abrechnung mit REKIDS ohne Antragstellung

Wir sind als Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI anerkannt und können mit den Pflegekassen abrechnen.

Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegen Sie Ihr Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf zu Hause? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – eine wichtige Entlastungsleistung für pflegende Eltern und Angehörige.

✅ Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege greift dann, wenn die hauptsächlich pflegende Person – z. B. ein Elternteil – vorübergehend verhindert ist, etwa wegen:

  • Krankheit,
  • Terminen oder Erledigungen,
  • einer dringend benötigten Auszeit.

In dieser Zeit übernimmt eine andere geeignete Person oder ein anerkannter Dienst – wie REKIDS – die Betreuung und Versorgung des Kindes.

✅ Für wen ist die Verhinderungspflege gedacht?

Die Leistung richtet sich an:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • die einen Pflegegrad (1 bis 5) haben,
  • und zu Hause gepflegt werden,
  • wobei ein Elternteil oder eine nahestehende Person die Pflege hauptsächlich übernimmt.

 

✅ Wie funktioniert das mit REKIDS?
Als anerkannter Anbieter unterstützen wir Familien flexibel, stundenweise oder tageweise – genau so, wie es zu eurem Alltag passt. Unsere qualifizierten Betreuungskräfte sind erfahren im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen.

✅ Finanzierung & Umfang

  • Bis zu 1.612 € pro Jahr stehen für Verhinderungspflege zur Verfügung.
  • Bei Kombination mit Kurzzeitpflege sind sogar bis zu 2.418 € möglich.
  • Zusätzlich kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden – z. B. für Termine, Erholung oder kleine Auszeiten.
  • Wichtig: Die Pflegeperson muss das Kind zuvor mindestens 6 Monate gepflegt haben.

✅ Wir unterstützen Sie dabei!

Wir von REKIDS beraten Sie gern zur Verhinderungspflege und helfen bei:

  • der Antragstellung bei der Pflegekasse,
  • der Planung individueller Betreuungszeiten,
  • der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Nehmen Sie sich Zeit zum Durchatmen – wir sind für Ihr Kind da.